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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2009 - 4 L 66/09   

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https://dejure.org/2009,17885
OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2009 - 4 L 66/09 (https://dejure.org/2009,17885)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.07.2009 - 4 L 66/09 (https://dejure.org/2009,17885)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - 4 L 66/09 (https://dejure.org/2009,17885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 917; ; BGB § 917 Abs. 1; ; KAG § 6 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 917; BGB § 917 Abs. 1; KAG § 6 Abs. 1 S. 1
    Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei einem Hinterliegergrundstück, das über ein fremdes Vorderliegergrundstück angeschlossen ist: Anschluss; Anschlussbeitrag; Beitragspflicht, sachliche; Festsetzungsverjährung; Hinterliegergrundstück; Notleitungsrecht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehung einer sachlichen Beitragspflicht bei einem Hinterliegergrundstück bei Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung über ein fremdes Vorderliegergrundstück

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.07.2008 - V ZR 172/07

    Voraussetzungen eines Notleitungsrechts

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2009 - 4 L 66/09
    Die entsprechende Anwendung der §§ 917, 918 BGB für die Befugnis, Abwässer eines Grundstücks über ein anderes, fremdes Grundstück der öffentlichen Kanalisation zuzuführen, ist in Sachsen-Anhalt auch nicht ausgeschlossen, insbesondere nicht durch privates Nachbarrecht oder die wasserrechtlichen Zwangsregelungen der §§ 177 ff. WG LSA (vgl. dazu umfassend BGH, Urt. v. 4. Juli 2008 - V ZR 172/07 -, zit. nach JURIS zu dem insoweit vergleichbaren Landesrecht Nordrhein-Westfalens).

    Das vom Bundesgerichtshof anerkannte Notleitungsrecht in entsprechender Anwendung der §§ 917, 918 BGB bezieht sich gerade auf die Verbindung zur öffentlichen Kanalisation mittels Abwasserkanälen (vgl. BGH, Urt. v. 4. Juli 2008, a.a.O.; Urt. v. 30. Januar 1981, a.a.O.).

  • BGH, 30.01.1981 - V ZR 6/80

    Änderung eines Notleitungsrechts (Notwegrechts)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2009 - 4 L 66/09
    Entgegen seiner Rechtsauffassung ist bei einer Veräußerung des Vorderliegergrundstückes der neue Eigentümer durch § 917 Abs. 1 BGB verpflichtet, die Ableitung von Abwässern über das Grundstück (weiterhin) zu dulden, solange die Voraussetzungen dieser Regelung vorliegen (vgl. BGH, Urt. v. 30. Januar 1981 - V ZR 6/80 -, zit. nach JURIS).

    Das vom Bundesgerichtshof anerkannte Notleitungsrecht in entsprechender Anwendung der §§ 917, 918 BGB bezieht sich gerade auf die Verbindung zur öffentlichen Kanalisation mittels Abwasserkanälen (vgl. BGH, Urt. v. 4. Juli 2008, a.a.O.; Urt. v. 30. Januar 1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2009 - 4 L 66/09
    Es ist schon fraglich, ob einem solchen Notleitungsrecht überhaupt die Möglichkeit einer dezentralen Entsorgung entgegen gehalten werden kann (so aber OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. Oktober 2004 - 1 L 339/04 - bei einer erstmals erfolgenden Verlegung einer Anschlussleitung; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 26. März 1976 - IV C 7.74 -, zit. nach JURIS; a.M.: OLG Hamm, Urt. v. 8. Juli 1991 - 5 U 49/91 -, NJW-RR 1992, 723; vgl. auch BGH, Urt. v. 15. April 1964 - V ZR 134/62 -, zit. nach JURIS).
  • BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2009 - 4 L 66/09
    Es ist schon fraglich, ob einem solchen Notleitungsrecht überhaupt die Möglichkeit einer dezentralen Entsorgung entgegen gehalten werden kann (so aber OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. Oktober 2004 - 1 L 339/04 - bei einer erstmals erfolgenden Verlegung einer Anschlussleitung; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 26. März 1976 - IV C 7.74 -, zit. nach JURIS; a.M.: OLG Hamm, Urt. v. 8. Juli 1991 - 5 U 49/91 -, NJW-RR 1992, 723; vgl. auch BGH, Urt. v. 15. April 1964 - V ZR 134/62 -, zit. nach JURIS).
  • VGH Bayern, 28.08.2008 - 4 ZB 08.1071

    Anschluss- und Benutzungszwang; Erschließung; bebautes Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2009 - 4 L 66/09
    Bei einem tatsächlich hergestellten Anschluss für ein auf Entwässerung angewiesenes Hinterliegergrundstück ergibt sich aber dann eine rechtlich dauerhafte Sicherung, wenn in entsprechender Anwendung des § 917 Abs. 1 BGB ein wirksames Notleitungsrecht besteht (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20. März 2007 - 15 A 4728/04 -, zit. nach JURIS m.w.N; offen gelassen von VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27. Juni 2002 - 2 S 807/01 -, zit. nach JURIS; vgl. auch VGH Bayern, Beschl. v. 28. August 2008 - 4 ZB 08.1071 - zit. nach JURIS zu § 918 Abs. 2 BGB).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - 4 L 348/06

    Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2009 - 4 L 66/09
    Ein dem Grundstück durch den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung vermittelter, die Erhebung des Beitrages rechtfertigender Vorteil i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA liegt nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Sachsen-Anhalt nur vor, wenn der Anschluss bzw. die Anschlussmöglichkeit tatsächlich und rechtlich dauerhaft gesichert ist (vgl. Beschl. v. 2. Dezember 2008 - 4 L 348/06 -, zit. nach JURIS m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 2 S 807/01

    Hinterliegergrundstück-dauerhafte Vorteilssicherung;Herstellung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2009 - 4 L 66/09
    Bei einem tatsächlich hergestellten Anschluss für ein auf Entwässerung angewiesenes Hinterliegergrundstück ergibt sich aber dann eine rechtlich dauerhafte Sicherung, wenn in entsprechender Anwendung des § 917 Abs. 1 BGB ein wirksames Notleitungsrecht besteht (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20. März 2007 - 15 A 4728/04 -, zit. nach JURIS m.w.N; offen gelassen von VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27. Juni 2002 - 2 S 807/01 -, zit. nach JURIS; vgl. auch VGH Bayern, Beschl. v. 28. August 2008 - 4 ZB 08.1071 - zit. nach JURIS zu § 918 Abs. 2 BGB).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 15 A 4728/04

    Kanalanschlussbeitrag für Hinterlieger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2009 - 4 L 66/09
    Bei einem tatsächlich hergestellten Anschluss für ein auf Entwässerung angewiesenes Hinterliegergrundstück ergibt sich aber dann eine rechtlich dauerhafte Sicherung, wenn in entsprechender Anwendung des § 917 Abs. 1 BGB ein wirksames Notleitungsrecht besteht (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20. März 2007 - 15 A 4728/04 -, zit. nach JURIS m.w.N; offen gelassen von VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27. Juni 2002 - 2 S 807/01 -, zit. nach JURIS; vgl. auch VGH Bayern, Beschl. v. 28. August 2008 - 4 ZB 08.1071 - zit. nach JURIS zu § 918 Abs. 2 BGB).
  • OLG Hamm, 08.07.1991 - 5 U 49/91

    Grundstücksnachbarn: Wie weit geht das Notwegrecht?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2009 - 4 L 66/09
    Es ist schon fraglich, ob einem solchen Notleitungsrecht überhaupt die Möglichkeit einer dezentralen Entsorgung entgegen gehalten werden kann (so aber OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. Oktober 2004 - 1 L 339/04 - bei einer erstmals erfolgenden Verlegung einer Anschlussleitung; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 26. März 1976 - IV C 7.74 -, zit. nach JURIS; a.M.: OLG Hamm, Urt. v. 8. Juli 1991 - 5 U 49/91 -, NJW-RR 1992, 723; vgl. auch BGH, Urt. v. 15. April 1964 - V ZR 134/62 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2024 - 4 L 204/22

    Entfernung einer öffentlichen Abwasserleitung von einem Privatgrundstück

    (1) Eine Duldung der auch im öffentlichen Recht für die Ableitung von Abwasser grundsätzlich anwendbaren (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Juli 2009 - 4 L 66/09 -, juris, Rn. 6) Vorschriften über das Notwegerecht gemäß § 917 und § 918 Abs. 2 BGB scheidet jedenfalls aus, weil ein Fall des § 918 Abs. 1 BGB gegeben ist.
  • VG Magdeburg, 05.04.2017 - 9 A 208/16

    Kommunalrecht: Erhebung von Anschlussbeiträgen

    Die darin zum Ausdruck kommende - besondere - Bedeutung der Kostenspaltung für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht betrifft zudem sowohl Vorder- als auch Hinterliegergrundstücke, zumal die Rechtsprechung im Zusammenhang mit letzteren allein Fragen der Eigentümeridentität und Zumutbarkeit eines Anschlusses erörtert (OVG LSA, B. v. 22.02.2008 - 4 M 318/07 - v. 03.06.2009 - 4 M 350/08 - sowie v. 20.07.2009 4 L 66/09 - alle unv.).

    Bei einem bereits angeschlossenes Grundstück kann dagegen die dauerhafte Anschlussnahme auch durch ein Notleitungsrecht gesichert sein (OVG LSA, B. v. 18.10.2004 - 1 L 339/04 -, unv.; B. v. 20.07.2009 - 4 L 66/09 -, unv.).

  • VG Potsdam, 22.02.2017 - 8 K 149/14

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Anderes ist nur anzunehmen, wenn besondere Umstände vorliegen, die es als ernstlich möglich erscheinen lassen, dass das Grundstück wegen eines vom Eigentümer des Grundstücks, durch das die Anschlussleitung verlegt ist, erhobenen Beseitigungsverlangens die Verbindung zur öffentlichen Entwässerungsanlage verlieren und sein Eigentümer diese nicht mehr in Anspruch nehmen könnte (vgl. OVG Münster, Urteil vom 20. März 2007 - 15 A 4728/04 -, Rn. 26, juris; vgl. auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 20. Juli 2009 - 4 L 66/09 -, Rn. 5, juris).
  • OVG Sachsen, 07.09.2010 - 5 B 108/10

    Abwasserbeitrag, Hinterliegergrundstück, Notleitungsrecht, Anschlussmöglichkeit,

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. Urt. v. 20.3.2007 - 15 A 4728/04 -, juris) und des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen- Anhalt (vgl. Beschl. v. 20.7.2009 - 4 L 66/09 -, juris) genügt ein Notleitungsrecht nur, wenn ein Anschluss tatsächlich schon vorhanden ist.
  • VG Magdeburg, 27.09.2012 - 9 A 105/11

    Kommunalabgaben: Schmutzwasseranschlussbeiträge; dingliche Sicherung

    Ein dem Grundstück durch den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung vermittelnder, die Erhebung des Beitrages rechtfertigender Vorteil i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA liegt nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt nur dann vor, wenn der Anschluss bzw. die Anschlussmöglichkeit tatsächlich und rechtlich dauerhaft gesichert ist (vgl. nur: OVG LSA, B. v. 20.07.2009, 4 L 66/09 mit Verweis auf Beschl. v. 02.12.2008, 4 L 348/06; beide juris).

    Die Kläger können sich zur Begründung ihrer Rechtsauffassung nicht auf die zur dinglichen Sicherung der Anschlussmöglichkeit bei Hinterliegergrundstücken aufgrund eines wirksamen Notleitungsrechts entwickelte Rechtsprechung (OVG LSA, Beschluss vom 20.07.2009, 4 L 66/09; mit Verweis auf: OVG NRW, U. v. 20.03.2007, 15 A 4728/04 m. w. N.; offen gelassen: VGH Baden-Württemberg, U. v. 27.06.2002, 2 S 807/01 und Bay. VGH, B. v. 28.08.2008, 4 ZB 08.1071; alle juris) berufen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 233/09

    Niederschlagswasserbeitrag; betriebsfertige Herstellung; Vorteil; maßgeblicher

    Dies setzt, da auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA Beiträge nur für die dauerhafte Möglichkeit der Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden können, neben der tatsächlichen Erreichbarkeit des Grundstücksanschlusses voraus, dass für den Grundstückseigentümer die dauerhaft gesicherte rechtliche Möglichkeit der Anschlussnahme gewährleistet ist (st. Rspr. d Senats, vgl. OVG LSA, Beschl. v. 20.07.2009 - 4 L 66/09 -, zit. nach JURIS und zuletzt OVG LSA, Beschl. v. 27.01.2012 - 4 M 213/11 -, m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - 4 L 101/10

    Erhebung von Niederschlagswasserbeiträgen; Beseitigungspflicht;

    Die Erhebung eines Beitrags nach § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA setzt voraus, dass der Grundstückseigentümer die auf Dauer gesicherte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung hat und ihm dadurch dauerhaft besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen (st. Rspr. d. Senats, vgl. nur OVG LSA, Beschl. v. 20.07.2009 - 4 L 66/09 -, zit. nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2013 - 1 M 153/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser

    Nach der Rechtsprechung (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20. Juli 2009 - 4 L 66/09 -, zit. n. juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.03.2004 - 15 A 1151/02 -, zit. n. juris; Urt. v. 20.03.2007 - 15 A 4728/04 -, zit. n. juris; BayVGH, Urt. v. 30.06.1989 - 23 B 87.03548 -, zit. n. juris) sei die auf Dauer gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme bei einem mit dem Einverständnis des Eigentümers des Grundstücks, durch das die Leitung verlegt werde, tatsächlich hergestellten Anschluss für ein auf Trinkwasser angewiesenes Grundstück regelmäßig schon deshalb zu bejahen, weil in diesem Fall ein Notleitungsrecht entsprechend § 917 Abs. 1 BGB bestehe.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2013 - 1 M 163/13

    Eine Änderungssatzung ändert nur die Satzung, die sie ändert.

    Nach der Rechtsprechung (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.07 2009 - 4 L 66/09 -, zit. n. juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.03 2004 - 15 A 1151/02 -, zit. n. juris; Urt. v. 20.03 2007 - 15 A 4728/04 -, zit. n. juris; BayVGH, Urt. v. 30.06 1989 - 23 B 87.03548 -, zit. n. juris) sei die auf Dauer gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme bei einem mit dem Einverständnis des Eigentümers des Grundstücks, durch das die Leitung verlegt werde, tatsächlich hergestellten Anschluss für ein auf Trinkwasser angewiesenes Grundstück regelmäßig schon deshalb zu bejahen, weil in diesem Fall ein Notleitungsrecht entsprechend § 917 Abs. 1 BGB bestehe.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 4 M 213/11

    Zu den Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des

    Zwar hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass ein Grundstück grundsätzlich erst dann von einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung bevorteilt ist, wenn der aus der Anschlussmöglichkeit resultierende Vorteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf Dauer sicher geboten wird (st. Rspr. d. Senats, vgl. OVG LSA, Beschl. v. 02.12.2008 - 4 L 348/06 - und Beschl. v. 20.07.2009 - 4 L 66/09 -, beide zit. nach JURIS).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2013 - 1 M 161/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser; Wiederaufleben einer Änderungssatzung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2013 - 1 M 160/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 75/10

    Niederschlagswasserbeitrag; betriebsfertige Herstellung; Vorteil; maßgeblicher

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2013 - 1 M 162/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2013 - 1 M 164/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser; Gleichheitsverstoß bei Gebührenbefreiung für

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2013 - 1 M 166/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2013 - 1 M 165/13

    Anschlussbeitrag für Trinkwasser

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2019 - 9 N 91.17

    Entstehung der sachlichen Abwasserkanalanschlussbeitragspflicht

  • VG Magdeburg, 23.04.2013 - 9 A 204/11

    Anschlussbeitrag; Schmutzwasser

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